1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Haus bestellt und zugesagt ist oder, falls eine Zusage aus  Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.

  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Die Preisgestaltung richtet sich nach dem Charakter der Saison.

  3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Hauses dem Gast Schadensersatz zu leisten.

  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen zu zahlen.Die Aufwendungen betragen erfahrungsgemäß 20% des Endpreises.

  5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Häuser nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

    Bis zur anderweitigen Vergabe des Hauses hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.

  6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Brandenburg an der Havel

 

 

 

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Ferienhaus Brandenburg

Erlenweg 26